Hofmann Law Group
Wir überwinden Grenzen

Start51

Lebensphasenplanung

Das Leben ist für die meisten von uns in den letzten Jahrzenten angenehmer geworden. Der Gewinn an Lebensqualität geht einher mit einem Zuwachs an Richtungsentscheidungen, die der Einzelne in seinem Leben treffen muss. Hier sprechen wir von Lebensphasenplanung.

Durch den gewachsenen Einfluss des Staates auf das Leben seiner Bürger ist eine Verrechtlichung des Lebens eingetreten, die sowohl die Vermögensvorsorge als auch die Einkommenserzielung und die dareinstige Vermögensübergabe betrifft.
Wir haben uns als interdisziplinäre Kanzlei zum Ziel gesetzt, auch für den Privatmann geschlossene Konzepte für seine rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in seinen verschiedenen Lebensphasen anzubieten.

Für Menschen über fünfzig haben wir das Programm „Start 51" entwickelt, das insbesondere auch erbrechtliche Fragestellungen und sonstige Probleme der letzten Lebensphase abhandelt.

Wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen und Gestaltungen für Menschen über 50

Wer den 50. Geburtstag hinter sich hat, der weiß, dass damit für ihn unentrinnbar ein Zeitraum näher rückt, in dem die Jugend langsam aber sicher schwindet, Krankheiten zunehmen und letztlich das eigene physische Ende bedacht werden muss.Häufig wird insoweit vom „letzten“ Lebensabschnitt gesprochen, was mancher im Hinblick auf das Ansteigen der statistischen Lebenserwartung für übertrieben halten mag. Wir wollen das dahingestellt sein lassen.

Wichtig erscheint uns aber, dass man in diese Lebensphase nicht planlos hineingerät, sondern rechtzeitig eine ungefähre Vorstellung von dem entwickelt, was man jenseits von 50 mit seinem Leben anfangen will.

Haben Sie schon die folgenden Fragen für sich beantwortet?

Diese Planung in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht fachübergreifend
zu unterstützen, ist Gegenstand unseres Beratungsproduktes START 51.

Für verschiedene typische Lebensumstände dieser Personengruppe wie Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Krankheit und Tod bestehen zwar bestimmte gesetzliche Regelungen, diese sind aber in einer unüberschaubaren Fülle in verschiedenen Gesetzen in andere Funktionszusammenhänge eingestellt. Es gibt kein einheitliches Altenrecht. Um so wichtiger ist bei der Planung ein fachübergreifender Beratungsansatz.

Hierfür haben wir mit unserem Team hochqualifizierter Steuerberater, Juristen und Betriebswirte mit breitem Erfahrungshintergrund und Spezialwissen die zutreffende konzeptionelle und personelle Antwort gefunden.

Zunächst spielen die eigenen Zielfestlegungen bei der Gestaltung für den letzten Lebensabschnitt eine wichtige Rolle. Entsprechende Entscheidungen werden aber häufig nicht oder zu spät getroffen. Hierzu gehören auch rechtzeitige Gespräche mit der nachwachsenden Familiengeneration über die Vermögensnachfolge, Vermeidung von streitigen Erbauseinandersetzungen und Übereinkünfte zur etwaigen Versorgung. Wegen Unterbleibens solcher Gespräche kommt es nach dem Tode häufig zu Familienzwist und ungeregelten Versorgungssituationen, die dann später den Richter oder Staatsanwalt beschäftigen, und/oder in der Sozialhilfe, schlechter Versorgung oder Inanspruchnahme der Kindergeneration durch die öffentliche Hand und existenzvernichtenden Steuerforderungen des Fiskus enden.

Eine verantwortungsbewusste Gestaltung sollte zumindest folgende Gegenstände umfassen:

Einkommensplanung:

Vermögensplanung:

Versorgungsplanung:

Erbfolgeplanung:

Steuerplanung:

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