Der Gesetzgeber hat das Grundsteuergesetz reformiert. Dazu sind zunächst Erfassungen des Bestandes an bebauten und unbebauten Grundstücken erforderlich.
In diesem Zusammenhang versenden die Finanzämter gerade Anforderungsschreiben an die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien, die bestimmte Daten abfragen. Diese sollen digital über „Mein ELSTER“ oder durch das Ausfüllen eines Fragebogens übermittelt werden. Die Abgabe ist verpflichtend und muss bis zum 31.10.2022 erfolgen. Verfahrensrechtlich handelt es sich bei der Abgabe dieser Angaben um die Abgabe einer Steuererklärung.
Kontaktieren Sie jetzt unser Immobiliensteuerteam:
Tel.: +49 5252-9360160 (Büro Paderborn)
E-Mail: grundsteuer@hofmann-law.de
Gerne nehmen wir Ihnen die durch die Abgabepflicht für die Steuererklärung entstehende Arbeit ab. Wir haben für unser Immobiliensteuerteam ein Verfahren entwickelt, bei dem Sie ohne Aufsuchen eines unserer Steuerbüros diese Steuererklärung erledigen lassen können.
Seit 1945 erledigen wir alle Steuerangelegenheiten rund um die im Inland gelegene Immobilie. Seit 2001 sind wir in diesem Bereich auch im Ausland aktiv.
Für die Durchführung der Arbeiten haben wir ein Einheitshonorar von 220,00 € netto kalkuliert. Darin ist auch unsere Prüfung des für Sie bestimmten Steuerbescheides des Finanzamtes enthalten. Sollten Sie vom Finanzamt zur Auskunft über mehrere Immobilien aufgefordert worden sein, müssten wir mit Ihnen ein individuelles Honorar vereinbaren.
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